• Ökologische Umgestaltung des Firmenwagenmarkts in Deutschland

    Wie die Steuerpolitik den Hochlauf der Elektromobilität ausbremst.

    Die Untersuchung analysiert das Potenzial des Firmenwagenmarktes, den Markthochlauf der Elektromobilität in Deutschland zu beschleunigen. Doch bisher bleibt die Elektrifizierung des Firmenwagenmarkts hinter dem Privatmarkt zurück. Während bereits jeder fünfte neue Privatwagen vollelektrisch fährt, ist es nur jeder zehnte Firmenwagen. Das liegt daran, dass klimaschädliche Verbrenner und Plug-in-Hybride kaum besteuert werden, wie der europäische Vergleich zeigt.

    Um die Klimaziele im Verkehr und das Ziel von 15 Millionen vollelektrischen Pkw im Jahr 2030 zu erreichen, muss die Bundesregierung die Firmenwagenbesteuerung ökologisch ausrichten. Die Chance bietet das Klimaschutz-Sofortprogramm, das im Herbst 2022 verhandelt wird.

    Im Klimaschutz-Sofortprogramm muss die Bundesregierung die Besteuerung von Firmenwagen folgendermaßen reformieren:

    1. 1-Prozent-Regelung für Verbrenner anheben, insbesondere für Verbrenner mit hohen Emissionswerten.
    2. 1-Prozent-Regelung für Plug-in-Hybride anheben und diese regelbesteuern. Mindestens jedoch den Koalitionsvertrag umsetzen. Ohne Nachweis der elektrischen Mindestfahrleistung sollen Plug-in-Hybride zukünftig nicht privilegiert werden.

     Anpassung der Dienstwagenbesteuerung für Plug-in-Hybride und Verbrenner spätestens im Jahr 2026 umsetzen, wenn auch vollelektrische Dienstwagen auf 0,5 % angehoben werden.

    1. Abschreibungsmöglichkeiten für Verbrenner und Plug-in-Hybride beenden.
    2. Superabschreibungen für vollelektrische Firmenwagen einführen.
    3. Verbindliche E-Auto-Quoten für große Unternehmensflotten festlegen.