Das Verkehrsministerium hat viele Möglichkeiten zum Klimaschutz beizutragen. Nicht alle werden in der Logik des Klimaschutzgesetzes belohnt. Welche Reformen jetzt nötig sind.
Der Verkehrssektor bleibt das Sorgenkind der deutschen Klimaschutzbemühungen. Den einzelnen Sektoren werden im Klimaschutzgesetz (KSG) jährliche Ziele zugewiesen (Sektorziele). Diese Ziele wurden durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachgeschärft. Außerdem wird im KSG festgelegt, welche Emissionen dem Verkehr zugerechnet werden. Die aktuelle Ausgestaltung des KSG ist problematisch. Einige im Verkehr einfach umzusetzende Maßnahmen werden in der Klimabilanz anderen Sektoren oder in anderen Ländern zugeschrieben, so dass sie aus Sicht des BMDV wenig attraktiv erscheinen. Anstatt einer Aufweichung der bestehenden Sektorziele sollten diese Probleme direkt adressiert werden.
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