Vorschläge der Bundesregierung würden Elektromobilität erheblich ausbremsen und zusätzliche Milliardenkosten für Ölimporte verursachen
Neue T&E-Analyse zu CO2-Flottengrenzwerten
Eine neue T&E-Analyse zeigt, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen an den europäischen CO2-Flottengrenzwerten für Pkw den Absatz von E-Autos deutlich verlangsamen, zusätzliche Milliardenkosten für Ölimporte verursachen und die CO2-Emissionen massiv erhöhen würden. [1] [2] T&E warnt, dass die Bundesregierung damit die Ölabhängigkeit verlängern und den Aufbau lokaler Wertschöpfungsketten und Jobs gefährden würde.
Laut der Analyse könnte der Anteil batterieelektrischer Fahrzeuge (BEV) im Jahr 2035 infolge der deutschen Vorschläge auf nur noch 53 bis 76 Prozent sinken – statt der 85 Prozent, die der aktuelle Vorschlag der Europäischen Kommission vorsieht. Letzterer ist bereits eine Abschwächung der aktuellen Regulierung, die für 2035 noch 100 Prozent vorsieht. [3] Bereits bis 2030 würde der BEV-Anteil lediglich 29 bis 43 Prozent erreichen, verglichen mit 47 Prozent im Kommissionsvorschlag. [4]
Sebastian Bock, Geschäftsführer von T&E Deutschland, sagt: “Wir erleben die größte Ölkrise seit 50 Jahren, doch anstatt den Verbrauch zu senken, würden die Vorschläge der Bundesregierung zu Milliarden an Mehrausgaben für zusätzliche Ölimporte führen. Dabei hätten wir heute die besten Technologien dazu. Statt den EU-weiten Hochlauf von E-Autos über die Flottengrenzwerte zu fördern, setzt sich Merz lieber für mehr Verbrenner in Brüssel ein. Damit folgt er den lauten Forderungen des Koalitionspartners aus Bayern, nicht dem Trend am Weltmarkt. Das verunsichert Investoren und Konsumenten, während uns China und andere Länder immer weiter davon fahren.”
Laut Analyse würde der Vorschlag gravierende Folgen für das Klima und die Wirtschaft nach sich ziehen. Zwischen 2025 und 2050 würden die CO2-Emissionen europäischer Pkw um zusätzlich 1,1 bis 2,2 Milliarden Tonnen CO2 ansteigen. Gleichzeitig müsste allein Deutschland zwischen 2026 und 2035 zusätzlich Öl im Wert von 7 bis 15 Milliarden Euro importieren, weil weniger E-Autos im Einsatz wären. Die aktuellen CO2-Flottengrenzwerte würden im selben Zeitraum Einsparungen von rund 570 Millionen Barrel Rohöl ermöglichen. Der deutsche Vorschlag würde 85 bis 180 Millionen Barrel davon wieder zunichtemachen.
Bisherige Entwicklungen zeigen bereits Einsparpotential durch E-Autos: Zwischen 2015 und 2025 haben E-Autos in Deutschland Ölimporte im Wert von 3,5 Milliarden Euro erspart und den Verbrauch von 46 Millionen Barrel Öl vermieden.
Angesichts der Ölkrise fordert T&E die Bundesregierung auf, die bestehenden europäischen CO2-Flottengrenzwerte nicht weiter aufzuweichen und stattdessen den schnellen Hochlauf emissionsfreier Fahrzeuge und ihre heimische Produktion zu unterstützen, da Europa sonst Jobs, Batteriefabriken und lokal produzierte E-Autos riskiert. Gerade für die deutsche Automobilindustrie ist es laut T&E entscheidend, dass die Bundesregierung sich für den EU-Kommissionsvorschlag zur Sicherung des Automobilstandorts Europa einsetzt. Er zielt darauf ab, durch verpflichtende Vorgaben für lokale Wertschöpfung und Produktion bei Schlüsseltechnologien, insbesondere Batterien, zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen. Zudem sollte die Bundesregierung EU-weite Elektrifizierungsziele für Flotten großer Unternehmen unterstützen, da diese vor allem den europäischen Absatzmarkt, und besonders deutsche Hersteller, stärken.
Sebastian Bock sagt: “Statt dem Vorschlag der EU-Kommission zu folgen und auf europäische Produktion und damit den Aufbau lokaler Wertschöpfungsketten und Jobs zu setzen, torpediert Merz den größten Hebel hierfür, die Elektrifizierung großer Unternehmensflotten. Als zweitgrößter Produzent von E-Autos weltweit würde besonders Deutschland von diesem Nachfrage-Boost profitieren. Merz wäre gut beraten, seine Berater zu hinterfragen. Gerade in Zeiten einer Ölkrise haben parteipolitische Spielereien und Ideologie nichts in der Industriepolitik verloren. Wir müssen schnellstmöglich elektrisch fahren und unabhängig von Öl werden.”
ENDE
Anmerkungen für die Redaktion:
[1] Als Grundlage für die Analyse dienen die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 12. April 2026.
[2] Szenariodefinitionen und Annahmen:
Proposal der EU-Komission | Deutsche Vorschläge – mittlere Abschwächung | Deutsche Vorschläge – starke Abschwächung | |
2030 Averaging | 3 Jahre (2030 - 2032) | Unter der Annahme von 3 Jahren (2030–2032) | Unter der Annahme von 5 Jahren (2028 –2032) |
Abschwächung des Utility Factors für PHEVs | n. z. | Streichung der Korrektur des Utility Factors ab 2027/28 | Streichung der Korrektur des Utility Factors ab 2027/28 |
Abschwächung des Ziels für 2035 | 10 % aus Kraftstoff- und Materialgutschriften (3 % aus Kraftstoffgutschriften / 7 % aus Materialgutschriften) | 10 % (teilweise durch Materialgutschriften „kompensiert“) | 10 % (ohne „Ausgleich“) + zusätzlich 7 % aus Materialgutschriften |
Zuschuss für Fahrzeuge, die mit „klimaneutralen Kraftstoffen“ (CNF) betrieben werden | n. z. | Neue Fahrzeugklasse wird mit 0 g CO₂/km angerechnet, wenn sie ausschließlich mit CNF betrieben wird, die aus Kraftstoffen bestehen, die eine Emissionsreduktion von 100 % ermöglichen (zukünftige klimaneutrale E-Fuels) Annahme: 5 % des Absatzes ab 2035 | Neue Fahrzeugklasse wird mit 0 g CO₂/km angerechnet, wenn sie ausschließlich mit CNF betrieben wird, die als Kraftstoffe definiert werden, die eine Emissionsreduktion von 70 % bewirken (nicht klimaneutrale Kraftstoffe, einschließlich potenziell betrügerischer Biokraftstoffe) Annahme: 15 % des Absatzes ab 2035 |
Super Credits (SC) | Ab 2030 gilt ein Multiplikator von 1,3 für kleine und lokale BEVs (Längenbegrenzung von 4,2 m) | Keine Super Credits | Super Credits für kleine BEVs (Längenbegrenzung von 4,35 m, unabhängig vom Herstellungsland) |
[3] Diese weitere Abschwächung ist darauf zurückzuführen, dass laut Vorschlag der Bundesregierung die geplante Anpassung des Utility Factors (Nutzfaktor) für Plug-in-Hybridfahrzeuge im Jahr 2027/28 gestrichen werden soll und dass Fahrzeuge mit „klimaneutralen Kraftstoffen“ (CNF-Fahrzeuge) als emissionsfrei gelten dürfen. Der BEV-Absatzanteil würde davon abhängen, welche Kraftstoffe als „klimaneutral“ eingestuft werden und ob die Quote für grünen Stahl in das 90-Prozent-Ziel einbezogen oder als Bonus gewertet wird.
[4] Dieser Rückgang am BEV-Anteil ist in erster Linie auf die Streichung der für 2027/28 geplanten Anpassung des Utility Factors sowie auf die Mittelwertbildung für das Ziel für 2030 (averaging) und die Anrechnung von Emissionsgutschriften zurückzuführen. Der Absatzanteil würde je nach Ausgestaltung der Mittelwertbildung, der Anrechnung von Emissionsgutschriften variieren, ebenso wie davon, ob Supercredits gestrichen oder auf Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 4,35 Metern angerechnet werden.
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