Trotz Ölkrise: Bundesregierung belohnt Unternehmen weiter für Verbrenner-Firmenwagen
Deutschland ist in der EU Schlusslicht bei E-Auto-Anreizen und gewährt mit die höchsten steuerlichen Vorteile für fossile Firmenwagen. T&E fordert überfällige Reform.
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Eine neue T&E-Analyse zeigt, dass Deutschland Europas Nachzügler bei der Elektrifizierung von Unternehmensflotten bleibt. Unternehmen erhielten hierzulande für fossil betriebene Firmenwagen im Durchschnitt eine Nettoförderung von rund 10.000 Euro – mehr als doppelt so viel wie in jedem anderen EU-Mitgliedstaat. [1] T&E fordert von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die geplante europäische Verordnung für saubere Unternehmensflotten einzusetzen und die lang überfällige Reform der Dienstwagenbesteuerung anzugehen.
Deutschlands Steuerpolitik führt nicht nur zu höheren CO2-Emissionen, sondern hält auch die Abhängigkeit von importiertem Öl künstlich hoch. Laut Analyse ist Deutschland das einzige große EU-Land, das den Kraftstoffverbrauch von gewerblichen Pkw faktisch subventioniert. Während Frankreich für jeden Liter Benzin, den ein Firmenwagen über seine Lebensdauer verbraucht, Steuereinnahmen von umgerechnet 10,30 Euro erzielt, gewährt Deutschland einen steuerlichen Vorteil von 0,50 Euro pro Liter. [2]
Friederike Sommerfeld, Senior Referentin für E-Mobilität bei T&E Deutschland, sagt: “Deutschland kämpft mit den Folgen der Ölkrise und einer angeschlagenen Autoindustrie, fördert aber weiterhin Verbrenner-Firmenwagen mit Milliarden. Das ist weder wirtschaftlich noch klimapolitisch sinnvoll. Die Bundesregierung muss endlich die steuerlichen Anreize für fossile Firmenwagen beenden und damit den Umstieg auf elektrische Firmenwagen beschleunigen.“
Laut Analyse muss die deutsche Steuerpolitik für Firmenwagen dringend reformiert werden: Hierzulande fällt die steuerliche Begünstigung nämlich höher aus, je größer und klimaschädlicher ein Verbrenner-Firmenwagen ist. Ein Verbrenner des B-Segments erhält über einen Zeitraum von vier Jahren einen Nettovorteil von bis zu 1.800 Euro. Bei einem Verbrenner des E-Segments steigen diese auf bis zu 6.190 Euro. [3]
Deutschland gehört laut Studie neben Spanien, Italien und Polen zu den großen Automärkten Europas, die Unternehmen weiterhin keine ausreichenden Anreize für den Umstieg auf Elektromobilität bieten. Dabei zeigt der Blick auf mehrere europäische Nachbarländer, dass Steuerpolitik wirkt, wenn sie Anreize für Verbrenner abbaut: Belgien reformierte seine steuerlichen Regeln für Firmenwagen und steigerte den Anteil elektrischer Fahrzeuge in Unternehmensflotten von 8,8 Prozent im Jahr 2021 auf 54,2 Prozent im Jahr 2025. Verbrenner dürfen von Unternehmen nicht mehr abgeschrieben werden. Frankreich verschärfte die Besteuerung fossiler Firmenwagen über eine Neuzulassungssteuer und erreichte dadurch Rekordwerte bei der Elektrifizierung von Flotten.
Firmenwagen spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der Umweltbelastung durch den Straßenverkehr. Auf sie entfallen 59 Prozent der Neuzulassungen und 78 Prozent der von Neuwagen verbrauchten Ölimporte. [4] T&E unterstützt deshalb die geplante europäische Verordnung für saubere Unternehmensflotten („Clean Corporate Vehicles Regulation“). Sie würde Mitgliedstaaten verpflichten, den Anteil emissionsfreier Fahrzeuge in großen Unternehmensflotten deutlich zu erhöhen und Subventionen nur noch für E-Autos gewähren, die in Europa hergestellt werden. Ergänzend braucht es in Deutschland eine Reform der Dienstwagenbesteuerung, die die Begünstigungen von Verbrennern und Plug-in-Hybriden für Dienstwagennutzende abbaut.
Anmerkungen für die Redaktion:
[1] T&E untersuchte Kaufzuschüsse, Neuzulassungssteuer, Kfz-Steuer sowie die drei wichtigsten unternehmensspezifischen Steuern: Sachbezüge, Abschreibungen und Vorsteuerabzüge. Die Ergebnisse zeigen die Steuerbelastung für ein Fahrzeug des C-Segments bei einer typischen Nutzungsdauer von vier Jahren. Die Untersuchung wurde im Rahmen der vierten jährlichen Ausgabe des „Good Tax Guide“ durchgeführt, dem wichtigsten Instrument von T&E zum Thema Kfz-Steuern.
[2] Um zu ermitteln, wo klare Anreize bestehen, untersuchte T&E, ob die Steuerlücke den Preisaufschlag für Elektrofahrzeuge überstieg und ging dabei davon aus, dass in Fällen, in denen Steuern den Anschaffungsaufschlag ausgleichen, die niedrigeren Betriebskosten von Elektrofahrzeugen die Wirtschaftlichkeit der Elektrifizierung begründen können. Die Studie kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Steuerlücke zwischen Elektro- und fossilbetriebenen Firmenwagen nur in neun Ländern den Preisaufschlag für Elektrofahrzeuge übersteigt. Die durchschnittliche Preisdifferenz zwischen einem Elektroauto und einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor betrug im vergangenen Jahr 10.650 Euro; diese Zahl wurde als gewichteter Durchschnitt der in der EU verkauften Modelle auf der Grundlage von Daten von Autovista und Dataforce ermittelt.
[3] Die Daten basieren auf Fahrzeugen des Segments D, die jährlich 30.000 Kilometer zurücklegen und 2.349 Liter Benzin pro Jahr verbrauchen (9.396 Liter über eine typische Nutzungsdauer von 4 Jahren). Die zur Ermittlung der Äquivalenz berücksichtigten Steuern umfassen sowohl die vom Unternehmen als auch die vom Arbeitnehmer gezahlten Steuern, darunter: Anschaffungssteuer, Kfz-Steuer, Sachbezüge (Bik) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Mehrwertsteuerabzüge und Abschreibungen.
[4] Die Berechnung berücksichtigt die Anzahl der Unternehmens- und Privatzulassungen im Jahr 2025, deren jeweilige durchschnittliche jährliche Fahrleistung sowie den durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch der nach Eigentumsart zugelassenen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
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