CO2-Gesetz für Lkw: T&E-Reaktion auf die Einigung der EU und Deutschlands
EU-Parlamentarier:innen müssen das Gesetz unverzüglich unterzeichnen, um der europäischen Nutzfahrzeugindustrie Klarheit zu verschaffen
Die EU-Gesetzgeber:innen und die deutsche Bundesregierung haben heute eine Einigung erzielt, die es ermöglicht, neue Flottengrenzwerte für Lkw in Kraft zu setzen. Die Kommission, das Parlament und der Rat haben sich darauf geeinigt, dass die Kommission innerhalb des nächsten Jahres einen Vorschlag für die Neuzulassung schwerer Nutzfahrzeuge prüfen wird, die ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden.
Nach dem bereits zwischen den EU-Regierungen und dem EU-Parlament vereinbarten Gesetzentwurf müssen die Lkw-Hersteller die durchschnittlichen Emissionen neuer Lkw im Jahr 2030 um 45 Prozent, im Jahr 2035 um 65 Prozent und im Jahr 2040 um 90 Prozent senken. Nach der Einigung zwischen den EU-Gesetzgeber:innen und Deutschland haben die EU-Regierungen heute die Zielvorgaben gebilligt. Das EU-Parlament muss den Rechtsvorschriften noch vor Ende seiner Legislaturperiode endgültig zustimmen – der letzte Schritt, bevor die Verordnung in Kraft tritt.
Kim Kohlmeyer, Bereichsleiterin für Nutzfahrzeuge bei T&E Deutschland, sagt: “Europa muss vorankommen und seiner Nutzfahrzeugindustrie Klarheit verschaffen. Anders kann sie im Wettlauf mit den USA und China nicht bestehen. E-Fuels sind teuer und ineffizient. Sie sind für die Lkw-Hersteller ein kostspieliger Umweg auf dem Weg in die effizientere Elektrifizierung. Das EU-Parlament muss jetzt sicherstellen, dass die Flottengrenzwerte für Lkw ohne weitere Verzögerung verabschiedet werden.“
ENDE
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