ETS: EU wagt nur halbherzige Schritte zur Besteuerung von internationalen Flügen
Die Kommission beugt sich dem Druck der Industrie und lässt weiterhin einen Großteil der Flüge von der CO2-Bepreisung ausgenommen
Die Anpassung des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) für den Luftverkehr reicht nicht aus, um die dringend notwendige Klimaschutzwirkung im Luftverkehr zu erzielen, erklärte T&E. Der Vorschlag der Kommission zielt erstmals darauf ab, einen CO2-Preis auf Flüge einzuführen, die die EU verlassen – allerdings nur für Flüge bis zu einer Entfernung von 5.000 Kilometern und erst ab 2029. Das bedeutet: Ein Flug von Paris nach Dubai würde unter den CO2-Preis fallen, ein Flug von Berlin nach New York hingegen nicht.
Dieser Ansatz ist pragmatisch, lässt jedoch 47 Prozent des europäischen Luftverkehrs von der CO2-Bepreisung ausgenommen. Er kann laut T&E daher lediglich als erster Schritt betrachtet werden. Die Unterstützung der europäischen Produktion nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Zuteilung von mehr als 100 Millionen kostenlosen Emissionszertifikaten für SAF schwächt jedoch das CO2-Preissignal, da sie Fluggesellschaften von den tatsächlichen Kosten ihrer Emissionen abschirmt. Mit der Entscheidung entgehen der EU Mehreinnahmen in Höhe von ungefähr 4,2 Milliarden Euro, [1] die erzielt werden könnten, wenn alle ausgehenden Flüge in den CO2-Markt einbezogen wären.
Der Luftverkehr wird bislang weitgehend von klimapolitischen Abgaben verschont. Auf internationale Flüge wird keine Mehrwertsteuer erhoben, und auch Kerosin ist von der Energiesteuer befreit. Zwar unterliegt die Branche dem EU-Emissionshandel (EU ETS), doch der CO2-Preis erfasst bislang nur einen begrenzten Teil ihrer Emissionen. Dieser halbherzige Vorschlag geht nicht weit genug.
Neben dem EU-ETS-Vorschlag veröffentlichte die Kommission auch eine Bewertung von CORSIA – dem internationalen Ausgleichssystem, das als Alternative zum EU-ETS für Langstreckenflüge dient. Die Bewertung kommt zu dem Schluss, dass CORSIA keine glaubwürdige Alternative zum EU-ETS darstellt und deutlich ambitionierter gestaltet werden muss. Der heute vorgelegte Kompromiss spiegelt diese Bewertung jedoch nicht wider: Er verlängert die sogenannte „Stop-the-clock“-Ausnahmeregelung für abgehende Flüge mindestens bis 2032 – unter dem Vorwand, CORSIA zu fördern. Nach Einschätzung von T&E bleibt dieser Kompromiss hinter den eigenen wissenschaftlichen Empfehlungen der Europäischen Kommission zurück.
Anna Comino, Senior Managerin Luftverkehr, Kraftstoffe & Emissionshandel bei T&E Deutschland, sagt: „Zum ersten Mal überhaupt könnten internationale Flüge von der EU reguliert werden. Doch die Kommission hat dem Druck der Luftfahrtindustrie nachgegeben. Es soll nur ein Teil der Flüge erfasst werden, während die längsten und umweltschädlichsten Flüge weiterhin ausgenommen bleiben. Dieses Szenario kann daher nur ein Anfang sein. Der Ball liegt jetzt bei den Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung muss diesen Vorschlag zumindest unterstützen und gleichzeitig darauf drängen, den Geltungsbereich bis zur nächsten Überprüfung schrittweise auszuweiten. Die Luftfahrt muss für alle ihre Emissionen aufkommen, genau wie jeder andere Wirtschaftssektor.“
Die Überarbeitung enthält andere wichtige Maßnahmen zur Senkung der Emissionen im Luftverkehr. So sollen die Klimakosten von Privatjets erstmals angemessen einbezogen werden. Bisher waren sie trotz ihres überproportionalen CO2-Fußabdrucks weitestgehend vom EU ETS ausgenommen.
Die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs rücken nun endlich stärker in den Fokus. Der heute veröffentlichte Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, Fluggesellschaften kostenlose Emissionszertifikate zu gewähren, wenn sie die Entstehung klimaschädlicher Kondensstreifen erfolgreich vermeiden. Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, die gesamten Klimawirkungen des Luftverkehrs zu verringern.
ENDE
Anmerkungen für die Redaktion:
[1] Zusätzlich werden 500 Millionen Euro für SAF-Zertifikate bereitgestellt, die für alle von Europa ausgehenden Flüge verwendet werden. Der Geltungsbereich umfasst Flüge innerhalb des EWR (unter Ausschluss des Vereinigten Königreichs und der Schweiz). Die Emissionen werden auf Grundlage des durchschnittlichen CO2-Preises des ICAP 2025 in Höhe von 73,50 Euro pro Tonne CO2 bepreist.
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