• Bezahlbare E-Mobilität: Bundesregierung muss bei privater Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern nachbessern

    Damit Mieter:innen E-Autos privat – und damit wesentlich billiger als öffentlich – laden können, müssen bei der anstehenden Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) auch Vorgaben für Wohn- und Gewerbegebäude gemacht werden.

    Die Bundesregierung muss bei der Novellierung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) dringend den Bestand an Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäude adressieren, damit es ab 2030 ausreichend Zugang zu privater Ladeinfrastruktur für E-Autos gibt. [1] Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Fraunhofer-Institute ISI und ISE im Auftrag von Transport & Environment (T&E). Sie untersucht Potenzial von Stellplätzen an Wohn- und Gewerbegebäuden für private Ladeinfrastruktur mit Blick auf künftige Bedarfe.

    Aktuell verpflichtet das GEIG lediglich bei größeren Renovierungen und Neubauten zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur. Das benachteiligt Menschen, die in Mehrfamilienhäusern im Bestand leben. “Wenn wir im Bestand nur auf Vorgaben bei Renovierungen setzen, dann wird private Ladeinfrastruktur zum Jahrhundertprojekt,“ sagt Friederike Piper, Referentin für E-Mobilität bei T&E. Die Sanierungsrate in Deutschland liege gerade mal bei einem Prozent. “Die Hälfte aller deutschen Wohnungen befinden sich in Mehrfamilienhäusern. Die Bundesregierung darf das nicht ignorieren, denn bei E-Mobilität für die breite Bevölkerung geht es nicht nur um günstige E-Autos, sondern auch um günstiges Laden.

    Dr. Annegret Stephan, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fraunhofer ISI, sagt: “Zwischen den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen bzw. den zukünftig geltenden Mindestanforderungen auf Basis der Novellierung der EU-Richtlinie und dem Bedarf an Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern besteht eine Lücke. Eine ambitionierte Ausgestaltung des zukünftigen GEIG könnte diese verringern.” T&E fordert von der Bundesregierung, dabei über die EU-Richtlinie hinauszugehen, da Deutschland zu den Spitzenreitern bei der Elektrifizierung von Pkw zähle.

    Nach T&E müssen bis 2035 alle Stellplätze an Gebäuden (Bestand, Neubau, Renovierung) vorverkabelt sein – ohne Unterscheidung von Wohn- oder Gewerbegebäuden. Da drei Viertel der E-Autofahrer:innen in Mehrfamilienhäusern in 2030 keinen Zugang zu privaten Stellplätzen und damit Ladepunkten am Wohngebäude haben werden, ist der Ausbaubedarf bei gewerblichen Gebäuden wie dem Arbeitsplatz, Supermärkten, oder Freizeiteinrichtungen umso größer. T&E fordert zudem Zwischenziele für 2027 und 2030 von 15 Prozent und 30 Prozent. Dadurch kann bereits vor 2030 das “Right to Plug” umgesetzt und die Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur bei akutem Bedarf innerhalb von 3 Monaten gewährleistet werden. [2]

    Von Wissings Kombi-Förderpaketen haben zuletzt nur privilegierte Einfamilienhausbesitzer profitiert”, sagt Friederike Piper. “Im Vergleich fährt Frankreich gerade mit einer Sozial-Leasing-Offensive auf, denn Macron hat erkannt: E-Mobilität ist eine Chance für das Klima und die Wirtschaft, wenn alle profitieren. Mit einer gezielten Förderung der privaten Ladeinfrastruktur an Bestandsgebäuden könnte Volker Wissing zeigen, dass er auch Bundesminister und nicht nur Klientelpolitiker ist.

    ENDE

    [1] Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetze muss nach der Novellierung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) überarbeitet werden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen daraufhin die Anforderungen in nationales Recht übertragen. Gleichzeitig ist diese Revision eine der Maßnahmen des Masterplan Ladeinfrastruktur II der deutschen Bundesregierung.

    [2] Alle T&E-Handlungsempfehlungen zur Reform des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) finden Sie hier.