• Weg frei für ehrgeizige CO2-Ziele: EU beschließt Abkommen über Lkw-Ladeinfrastruktur

    Regierungen werden verpflichtet, öffentliche Ladestationen für Autos und Lkw auszubauen

    Ein neues EU-Gesetz sieht vor, dass öffentliche Ladestationen für Elektro-Lkw entlang der Haupt- und Nebenverkehrswege Europas und in größeren Städten in regelmäßigen Abständen bereitgestellt werden müssen. Dieser Beschluss wurde gestern Abend von EU-Parlamentariern und Regierungen gefasst. Transport & Environment (T&E) sagte, dass durch AFIR, der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, ein entscheidendes Hindernis für ehrgeizigere CO2-Flottengrenzwerte für Lkw beseitigt wurde, indem ausreichend öffentliche Ladestationen nun verpflichtend sind. Der Beschluss besagt auch, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Autos mit der Zahl an Elektrofahrzeugen in jedem EU-Land Schritt halten muss.

    Bis 2030 müssen europäische Regierungen entlang der Hauptverkehrswege alle 60 km mindestens 3.600 kW Ladekapazität für Lkw bereitstellen. Auf den Nebenverkehrswegen sind es alle 100 km mindestens 1.500 kW Ladekapazität. Im gleichen Jahr muss es in jeder größeren Stadt Ladestationen geben und mindestens vier davon in jedem ausgewiesenen “sicheren und geschützten Lkw-Parkplatz”.

    Laut T&E bedeutet die heutige Einigung, dass die von der EU vorgeschlagenen CO2-Flottengrenzwerte für Lkw für 2030 deutlich angehoben werden können. Das sei  entscheidend, um den Einsatz von Elektro-Lkw voranzutreiben. Aktuell hat die EU-Kommission nur eine CO2-Reduktion von 45 Prozent für ab 2030 neu verkaufte Lkw vorgeschlagen. Das Europäische Parlament und die Regierungen müssen dieses Ziel jetzt noch vor Abschluss der Lkw-Klimaregeln weiter erhöhen. Der Beschluss sichert zudem ausreichend Wasserstoff-Tankstellen für die erwartete Wasserstoff-Lkw-Flotte.

    Friederike Piper, Referentin für E-Mobilität bei T&E Deutschland,sagte: “Fehlende Ladesäulen werden oft als Vorwand genommen, um emissionsfreie Lkw nicht schneller einzuführen. Dieses Hindernis räumt der Gesetzgeber nun endgültig aus dem Weg. Der EU-Beschluss ermöglicht Lkw-Herstellern ehrgeizige Absatzziele, die wiederum den europäischen Straßengüterverkehr grüner machen werden. EU-Parlament und Mitgliedstaaten können die CO2-Ziele für Lkw jetzt mit der Gewissheit erhöhen, dass ausreichend Ladeinfrastruktur zur Verfügung stehen wird.”

    Für Autos bedeuten neue flottenbasierte Ziele, dass die öffentliche Ladeinfrastruktur parallel zur wachsenden Zahl der Elektroautos ausgebaut werden muss. Bis 2025 müssen Hauptverkehrswege alle 60 km über eine Ladestation verfügen. Diese Anforderung wird bis 2030 auf Nebenverkehrswege ausgeweitet. 

    Friederike Piper sagte: “Die Bedenken, nicht rechtzeitig eine Ladesäule zu finden, werden der Vergangenheit angehören. Regierungen sind nach dem neuen Abkommen mit steigenden Verkaufszahlen von Elektroautos gesetzlich zum Ausbau der zugehörigen Infrastruktur verpflichtet. Das Aufladen eines Elektroautos wird genauso einfach sein wie das Tanken heute.”

    AFIR schließt auch den Bereich Schifffahrt mit ein. Hierbei wird festgelegt, dass europäische Häfen ab 2030 erstmals vom Land aus Container- und Passagierschiffen eine Stromversorgung zur Verfügung stellen müssen. Dadurch soll die Luftverschmutzung in Hafenstädten reduziert werden. EU-Länder werden zudem verpflichtet, ihre Pläne für grüne Tankstellen in Häfen zu melden. Darunter fällt auch die Infrastruktur für die Betankung mit Strom, Wasserstoff, Methanol und Ammoniak. Dies liefert wichtige Informationen für Reedereien, die in Schiffe investieren, die mit sauberen Kraftstoffen betrieben werden, so T&E. Die Vereinbarung folgt auf die weltweit erste Vorschrift für umweltfreundliche Schiffskraftstoffe im EU-Recht, die jüngst verabschiedet wurde.

    Das endgültige AFIR-Gesetz muss im nächsten Schritt von den EU-Regierungen und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden, bevor es in Kraft tritt.

    ENDE