• Die RED II zum Vorteil für die Antriebswende nutzen

    Briefing zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

    Am 3. Februar 2021 hat die Bundesregierung Eckpunkte für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr (RED II) verabschiedet.  Die RED II hat das Ziel, den Anteil von erneuerbaren Energien in den Mitgliedstaaten zu erhöhen. Im Verkehrssektor ist die einzig nachhaltige und skalierbare Option hierfür die Elektrifizierung, d.h. die direkte Nutzung von erneuerbarem Strom für den Antrieb wo immer möglich. Das vorrangige Ziel der nationalen Umsetzung sollte daher sein, die RED II als ein Instrument zur Förderung der Ladeinfrastruktur zu nutzen, um einen verstärkten Einsatz von erneuerbarem Strom im Straßenverkehr zu ermöglichen.

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird der geschilderten Aufgabe nur teilweise gerecht. Das Parlament hat jetzt die Möglichkeit, die Weichen für eine erfolgreiche Antriebswende in Deutschland richtig zu stellen. Das Briefing schildert zentrale Empfehlungen von T&E Deutschland für die anstehenden Beratungen zu dem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag.